Behördengänge vor und nach der Geburt

Was muss man am besten wann und wo beantragen?

An was muss alles gedacht werden?

Nachfolgend findest Du eine Auflistung aller nötigen Behördengänge vor und nach der Geburt.

Es empfiehlt sich bereits in der Schwangerschaft alle Anträge zu organisieren und vorauszufüllen.

Willst du mehr zu einzelnen Begriffen wie „Vaterschaftsanerkennung“ wissen, dann kommentiere einfach unter diesem Blogbeitrag.

Individuell in der Schwangerschaft

j

Arbeitgeber informieren

Man sollte den Arbeitgeber von der Schwangerschaft in Kenntnis setzen. Hierzu gibt es keine gesetzlichen Fristen. Besteht auf der Arbeit Gefahr für das ungeborene Kind und eine Schwangerschaft würde dies ein umgehendes Beschäftigungsverbot bedeuten. Der Arbeitgeber muss nach Feststellung der Schwangerschaft in Kenntnis gesetzt werden. Ansonsten handhaben es viele Schwangere mit der 3-Monats-Regel oder informieren den Arbeitgeber ab Erhalt des Mutterpasses.

ca. 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin (ET)

j

Mutterschaftsgeld

Nun sollte man bei der Krankenkasse Mutterschaftsgeld beantragen. Vom Frauenarzt erhältst Du eine entsprechende Bescheinigung über den berechneten Geburtstermin.
j

Mutterschutz und Elternzeitplanung

Dem Arbeitgeber sollte man über die errechnetet Geburtstermin informieren. Anhand dessen errechnet sich die die Mutterschutzzeit und der noch verfügbare Resturlaub. Ebenfalls könnte man mit den Arbeitgeber über die gewünschte Elternzeit und den eventuellen Wiedereintritt nach dieser Zeit sprechen.

Einige Zeit vor der Geburt

j

Sorgerecht, Vaterschaft & Namensbeurkundung

Bereits einige Zeit vor der Geburt kann man beim Jugendamt und Standesamt die Vaterschaftsanerkennung und das gemeinsames Sorgerecht ggf. auch Namensbeurkundung vornehmen. Es ist natürlich auch direkt nach der Geburt möglich, aber so ist es etwas stressfreier.

Standardgemäß erhält die Mutter ab Geburt das alleinige Sorgerecht und das Kind automatisch den Nachnamen der Mutter.

Die Namensbeurkundung, d.h. die Eintragung des Nachnamens des Partners, sollte nur gemacht werden, wenn eine Hochzeit im Hause steht. So spart man sich das nochmalige Ändern der Geburtsurkunde und Kosten. Die Nachnamensänderung ist nicht mehr rückgängig machbar und zieht weitere Komplikationen bei einer eventuellen Trennung nach sich.

Kosten:
Vaterschaftsanerkennung: teils beim Jugendamt auch kostenfrei
gemeinsames Sorgerecht: ca. 20 € beim Jugendamt
Namensbeurkundung: ca. 30 € beim Standesamt

Die Kosten können je nach Bundesland/Landkreis variiert. Bitte informiert Euch vorab über die Kosten.

j

Finanzielle Unterstützung für die Erstausstattung

Reicht das Geld nicht für die Erstausstattung, so kann man bei der ortsansässigen Schwangerschaftsberatungen von z.B. Pro Familia, AWO oder der Caritas einen Antrag für die Erstausstattung stellen. In manchen Bundesländern gibt es zudem noch Länderstiftungen, bei denen ihr ebenfalls einen Zuschuss für die Erstausstattung für euer Baby per Antrag erhalten könnt.

Innerhalb einer Woche nach der Geburt

j

Geburtsurkunde

Bereits im Krankenhaus erhält man die entsprechenden Formulare für die Beantragung der Geburtsurkunde. Diese holt man nach der Entlassung beim Standesamt mit mehrere Ausfertigungen für z.B. die Krankenkasse ab. In der Regel sind es drei Ausfertigungen. 

j

Krankenversicherung

Antrag stellen, dass das Kind/die Kinder bei der Krankenversicherung mit familienversichert werden.

j

Elternzeit

Die Elternzeit beantragt man formlos schriftlich mit genauen Angaben von wann bis wann man in die Elternzeit möchte beim Arbeitgeber beantragen und sich auch bestätigen lassen.

j

Elterngeld

Den Elterngeldantrag stellt man bei der Elterngeldstelle der Stadt. Die Formulare findet man oft auf der jeweiligen Webseite.

j

Kinderfreibetrag

Beim Finanzamt kann man den Kinderfreibetrag beantragen. Der Kinderfreibetrag ist eine „alternative“ zum Kindergeld und für Vielverdiener günstiger.

j

Kindergeld und Kinderzuschlag

Das Kindergeld wie auch einen Kinderzuschlag kann man bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit online stellen. Hier geht´s zur Webseite.

j

Wohngeld

Ist das Haushaltseinkommen mit Elterngeld zu niedrig, so kann zur Unterstützung bei der ortsansässigen Wohngeldstelle Wohngeld beantragt werden. Tipp: Wohngeld und Kinderzuschuss gleichzeitig beantragen. Beides ist möglich und hebt sich nicht gegenseitig auf.

Welche Unterlagen brauche ich?

j

Elternzeit

Ausweis – Geburtsurkunden (alle drei)
Urkunde Vaterschaftsanerkennung
Bescheinigung der KK über Mutterschaftsgeld
Bescheinigung AG über Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
Lohnbescheinigungen
Bescheinigung über Elterngeld
u.v.m. siehe Anforderung in den jeweiligen Formularen